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Sterbefall in der Wohnung
Bei einem Sterbefall in der Wohnung muss zuerst ein Arzt benachrichtigt werden. Sollte der Arzt nicht verfügbar sein, konsultieren Sie seinen Stellvertreter oder den zuständigen Notarzt. Welcher hier zuständig ist, erfahren Sie von der Rettungsleitstelle. Der Arzt stellt eine Todesbescheinigung aus und händigt diese den nächsten Angehörigen aus.
Freitod oder Unfall
Bei Fällen wie Freitod, Unfällen oder ungeklärten Todesursachen muss der Arzt immer die Kriminalpolizei einschalten. Die genaue Todesursache muss erst untersucht werden. Die bzw. der Verstorbene wird von der Staatsanwaltschaft erst nach einem Polizeibericht oder einer Obduktion in der Gerichtsmedizin freigegeben.
Sterbefall im Krankenhaus oder Seniorenheim
Die Verwaltung der jeweiligen Einrichtung sorgt für die Ausstellung der Todesbescheinigung. Gleiches gilt auch für ein Pflegeheim.
Die folgenden Unterlagen werden benötigt:
Todesbescheinigung, die der Arzt ausgestellt hat
Geburtsurkunde (bei Ledigen)
Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
Sterbeurkunde des Ehegatten (bei verwitweten Verstorbenen)
Scheidungsurteil mit Rechtskraft
Krankenversicherungskarte
pro Rente oder Versorgungsbezug den letzten Änderungsbescheid
Versicherungsverträge (Sterbegeld, Lebensversicherung usw.)
Grabbuch sofern schon ein Grab vorhanden ist
eine letztwillige Verfügung des Verstorbenen für evtl. eine Feuer- oder Seebestattung